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HU / AU

Perfekter Service rund um Ihr Fahrzeug

 

 

 Ist bei Ihrem Fahrzeug die Hauptuntersuchung (HU) (mit integrierter AU) fällig ?

Selbstverständlich führen wir für Sie in Zusammenarbeit mit unseren bewährten Prüfpartnern an Ihrem Fahrzeug HU (mit integrierter AU)  durch 

Der Vorteil für Sie:

Entdeckte Mängel können sofort behoben werden, das erspart Ihnen Zeit und Geld.

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Fristen für die Hauptuntersuchung

Die Hauptuntersuchung ist alle 24 Monate (zwei Jahre) erforderlich. Bei Pkw nach der ersten Kfz-Zulassung ist die Hauptuntersuchung erst nach 36 Monaten (drei Jahren) fällig. Gut zu wissen: Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten die gleichen Fristen.

Seit dem 01.07.2012 wird die Hauptuntersuchung bundesweit nicht mehr zurückdatiert, wenn die HU-Frist zur Vorführung überzogen wurde. Daher erhalten diese Fahrzeuge – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z. B. 24 Monate).

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